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   VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005   

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https://dejure.org/2020,38518
VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005 (https://dejure.org/2020,38518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.2020 - 9 CS 20.2005 (https://dejure.org/2020,38518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 2020 - 9 CS 20.2005 (https://dejure.org/2020,38518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 2; BauGB § 34 Abs. 3; BauNVO § 11
    Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft

  • IWW

    Art. 76 Satz 2 BayBO; § 34 Abs. 3 BauGB; § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO
    BayBO, BauGB, VwGO

  • rewis.io

    Untersagung der Nutzung eines Einzelhandelsgeschäfts für Heimdekor als Einzelhandelsgeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Eschwerde gegen die Untersagung der Nutzung eines Einzelhandelsgeschäfts für Heimdekor als Einzelhandelsgeschäft für Schuhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf von Schuhen statt Bodenbelägen: Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf von Schuhen statt Bodenbelägen: Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung! (IBR 2021, 150)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 26.02.2019 - 9 CS 18.2659

    Nutzungsuntersagung der Änderung der Nutzung einer Gaststätte in einen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Ob die ausgeführten Aspekte das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tragen, spielt für die Frage der formellen Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs keine Rolle (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2019 - 9 CS 18.2659 - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, U.v. 26.2.2019 - 9 CS 18.2659 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    a) Eine Nutzungsänderung im bauplanungsrechtlichen Sinn liegt vor, wenn durch die Verwirklichung eines Vorhabens die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichem Aspekt neu stellt (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166; BayVGH, B.v. 27.5.2020 - 1 ZB 19.2258 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675

    Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Im Fall der baurechtlichen Nutzungsuntersagung sind schon mit Blick auf die negative Vorbildwirkung formell rechtswidriger Nutzungen sowie auf die Kontrollfunktion des Bauordnungsrechts nur geringe Anforderungen an die Begründung der Vollziehungsanordnung zu stellen (BayVGH, B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Der Begriff des "verwaltungsgerichtlichen Verfahrens" im Sinne von Art. 45 Abs. 2 BayVwVfG meint dabei das Hauptsacheverfahren, nicht das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2020 - 23 CS 20.383 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.09.2013 - 14 ZB 12.1899

    Teilzulassung; Drogeriemarkt; Nutzungsänderung; Variationsbreite; typisierende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Mit dem Verwaltungsgericht ist dem Fehlen von sortimentsbezogenen Auflagen und dem Erteilungsjahr der Baugenehmigung keine Bedeutung beizumessen, zumal das Argument der Antragstellerin, dass es im Jahr 1973 noch nicht die Regelung im § 34 Abs. 3 BauGB und auch keine entsprechende Regelung in § 11 BauNVO gegeben habe, viel eher die Erklärung dafür liefert, warum zusätzliche sortimentsbeschränkende Auflagen oder Regelungen in der seinerzeitigen Baugenehmigung, anders als in der in der Beschwerdebegründung angeführten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. September 2013 (Az. 14 ZB 12.1899 - juris), von der Genehmigungsbehörde nicht für notwendig erachtet wurden.
  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 9 ZB 15.442

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Anbau eines Kinderhortes

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Der Inhalt der Baugenehmigung ergibt sich sodann aus der Bezeichnung und den Regelungen im Baugenehmigungsbescheid, der konkretisiert wird durch die in Bezug genommenen Bauvorlagen (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2020 - 9 ZB 15.442 - juris Rn. 10; B.v. 7.10.2020 - 9 CS 20.976 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19

    "Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Letztlich kann die Frage einer ordnungsgemäß nachgeholten Anhörung für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage aber auch offenbleiben, da eine Anhörung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.01.2017 - 9 CS 16.2021

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde - Tierhaltungsverbot,

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Letztlich kann die Frage einer ordnungsgemäß nachgeholten Anhörung für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage aber auch offenbleiben, da eine Anhörung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2020 - 9 CS 20.976

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Biergarten

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Der Inhalt der Baugenehmigung ergibt sich sodann aus der Bezeichnung und den Regelungen im Baugenehmigungsbescheid, der konkretisiert wird durch die in Bezug genommenen Bauvorlagen (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2020 - 9 ZB 15.442 - juris Rn. 10; B.v. 7.10.2020 - 9 CS 20.976 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 02.08.2018 - 9 CS 18.996

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anordnung der Einstellung der Bauvorbereitung und

    Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005
    Dabei sind regelmäßig die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe anzugeben, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2018 - 9 CS 18.996 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 22 CS 13.590

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Anlage zum Lagern und Behandeln von

  • VGH Bayern, 31.08.2016 - 8 ZB 15.50

    Rückbau einer baulichen Anlage (Vordach) im Lichtraumprofil einer Gemeindestraße

  • VGH Bayern, 27.05.2020 - 1 ZB 19.2258

    Änderung der Nutzung von Einzel- zu Großhandel

  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65

    Nutzungsuntersagung, Nutzung eines Einfamilienhauses als Unterkunft für Arbeiter,

    Eine formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153

    Nutzungsuntersagung - Eselfarm im Außenbereich

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 30.11.2022 - AN 3 S 22.01363

    Auslegung eines Antrages auf, Anforderungen an Begründung der sofortigen

    Auch unter Berücksichtigung, dass an eine ordnungsgemäße Begründung keine inhaltlich überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen und demnach jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde im konkreten Einzelfall eine sofortige Vollziehung für geboten hält, ausreicht (BayVGH, B. v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 14; Hoppe in: Eyermann, VwGO, § 80 Rn. 55), so lässt die vorliegende Begründung gerade nicht erkennen, aufgrund welcher Erwägungen der Antragsgegner vom Erfordernis der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ausgegangen ist.

    Auch wenn es grundsätzlich für die formelle Rechtmäßigkeit der Begründung gemäß § 80 Abs. 3 VwGO auf deren inhaltliche Richtigkeit nicht ankommt - also gerade nicht maßgeblich ist, ob die angestellten Erwägungen das besondere Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO tragen (BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 14), erscheint es aufgrund des besonderen Verfahrensablaufes angemessen, bereits auf formeller Ebene ein Eingehen auf die wesentlichen Gesichtspunkte, die den Antragsgegner veranlasst haben, die sofortige Vollziehbarkeit anzuordnen, zu fordern und nicht nur formelhaft durch die Verweisung auf Erwägungen abzustellen, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Änderungsbescheides nicht mehr die aktuelle Situation widerspiegeln.

  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 CS 20.2376

    Nutzungsuntersagung gegen Eventlokalität

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).

    a) Mit der tatsächlichen Nutzung der Probierstube durch Veranstaltungen verlässt diese die Variationsbreite der Baugenehmigung vom 16. Oktober 2012 und wirft die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu auf (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 15 ZB 20.2906

    Untersagung der Lagerung und Verarbeitung von Brennholz mangels

    Eine lediglich formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist [zum Ganzen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 21; B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 27.2.2017 - 15 CS 16.2253 - juris Rn. 33; B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 13; B.v. 26.2.2019 - 9 CS 18.2659 - juris Rn. 15; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 13; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5; B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18; B.v. 9.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 13; Decker, BayVBl. 2011, 517/525; zu dem im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigenden Übermaßverbot vgl. auch unten b) ].
  • VG Ansbach, 09.08.2021 - AN 3 S 21.01233

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine sofort vollziehbare Baueinstellungsverfügung von

    Für eine ordnungsgemäße Begründung des Sofortvollzugs bedarf es einer auf den Einzelfall eingehenden Begründung, an welche jedoch keine inhaltlich überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 14).

    Vielmehr reicht jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde im konkreten Einzelfall eine sofortige Vollziehung für geboten hält (BayVGH v. 9.11.2020 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 27.07.2021 - AN 3 S 21.01244

    Baueinstellung, Erledigung durch Fertigstellung, Zustandsstörer

    Für eine ordnungsgemäße Begründung des Sofortvollzugs bedarf es einer auf den Einzelfall eingehenden Begründung, an welche jedoch keine inhaltlich überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BayVGH, B. v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 14).

    Vielmehr reicht jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde im konkreten Einzelfall eine sofortige Vollziehung für geboten hält (BayVGH v. 9.11.2020 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 09.03.2021 - Au 5 S 21.273

    Gaststättenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die coronabedingte

    Abgesehen davon und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass keine ausdrückliche Anhörung zur Gewerbeuntersagung erfolgt ist, könnte eine fehlerhafte oder unzureichende Anhörung gemäß Art. 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BayVwVfG noch bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 16; B.v. 31.1.2017 - 9 CS 16.2021 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 24.5.2019 - 11 ME 189/19 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, dass der Erlass einer Nutzungsuntersagung grundsätzlich schon dann gerechtfertigt ist, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18; B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 21 m.w.N.; VGH BW, U.v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 59 ff.).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.2484

    Erfolglose Berufungszulassung im Verfahren gegen eine an die Vermieterin einer

    Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, dass der Erlass einer Nutzungsuntersagung grundsätzlich schon dann gerechtfertigt ist, wenn ein genehmigungspflichtiges Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18; B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 21 m.w.N.; VGH BW, U.v. 9.11.2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 59 ff.).
  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 19.50

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von einem Laden mit

  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 9 CS 20.2415

    Baurechtliche Sicherungsanordnung

  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 15 ZB 21.2277

    Antrag auf Zulassung der Berufung: Anforderungen bei Mehrfachbegründung

  • OVG Bremen, 01.09.2022 - 1 B 156/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Nutzungsuntersagung - Baustoffhandel -

  • VGH Bayern, 16.03.2022 - 9 ZB 21.1850

    Erfolglose Berufungszulassung im Zusammenhang mit der Nutzungsuntersagung eines

  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 9 CS 21.133

    Nutzungsuntersagung bei Nichtvorlage der Bescheinigung Brandschutz II

  • VGH Bayern, 22.06.2021 - 9 ZB 20.1826

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 9 ZB 18.2144

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro

  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 9 ZB 21.3270

    Nutzungsuntersagung hinsichtlich einer Hundezucht

  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 9 ZB 21.3268

    Untersagung der Nutzung einer Hundezucht

  • VG München, 23.06.2021 - M 9 K 18.5150

    Rechtmäßigkeit eines Nutzungsverbots und einer Rückbauverfügung

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